Mit der Verwendung des vorstehenden Angebots erkennt der Empfänger die nachstehenden Bedingungen an.
Als Verwendung des Angebotes gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objektes mit uns oder dem Eigentümer.
1. Die Firma Hoffmann & Partner Immobilien / Inhaber Andreas Hoffmann (nachfolgende "Makler" genannt) erhält für den Nachweis und/oder die Vermittlung von Vertragsgelegenheiten eine Provision in nachstehend aufgeführter Höhe:
a. bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften, 3,57% inkl. 19% MwSt. vom notariellen Kaufpreis.
b. bei Gewerbemietobjekte, 3,57 Monatspreise inkl. 19% MwSt.
Dies sind die vom Objektnehmer zu zahlenden Beträge zzgl. aller sonstigen Zuwendungen und Geldwerten Leistungen, mit Ausnahme der Nebenkosten etwaiger Mehrwertsteuer.
Die vorstehenden Provisionssätze sind mangels abweichender Vereinbarung vom Objektnehmer an den Makler zu zahlen. Sie gelten soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich eine andere Provision ausgewiesen ist.
2. Mit Abschluss des Hauptvertrages ist die Provision verdient und zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug der Provision oder eines Aufwendungsersatzes sind vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz des Diskontsatz-Überleitung-Gesetzes, mindestens jedoch 6% zu zahlen.
3. Der Makler darf auch für den anderen Vertragsteil uneingeschränkt provisionspflichtig tätig werden.
4. Die Weitergabe der durch den Makler erteilten Informationen - insbesondere des Nachweises - an Dritte durch den Auftraggeber oder dessen Rechtsnachfolger ist nur nach schriftlicher Zustimmung durch den Makler gestattet. Andernfalls haftet er - unbeschadet eines weiteren Schadenersatzanspruchs - im Falle des Vertragsschlusses durch den Dritten auf die entgangene Provision. Erwirbt der Auftraggeber das nachgewiesene Objekt auf dem Wege der Zwangsversteigerung so sind hierfür ebenfalls die obenstehendes Provisionen zu zahlen.
5. Ist dem Auftraggeber ein Angebot bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens aber innerhalb 5 Tagen nach Erhalt, schriftlich unter Vorlage eines Nachweises anzuzeigen. Mit dem Verstoß gegen diese Verpflichtung erkennt der Auftraggeber die weitere Tätigkeit des Maklers als eine für den Vertragsabschluss ursächliche Tätigkeit an.
6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Vertragsabschrift zu übersenden.
7. Schadensersatzansprüche gegen den Makler sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Der Makler übernimmt keinerlei Haftung für Angaben in Exposés, Prospekten, Beschreibungen u.Ä., da sie ausschließlich vom Objektanbieter erteilt wurden. Hierfür wird keinerlei Haftung übernommen. Das Angebot erfolgt freibleibend. Irrtümer und Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Der Makler haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.
8. Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Kündigungen des Maklervertrages bedürfen der Schriftform.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist - soweit zulässig - Schrobenhausen. Es ist deutsches Recht anzuwenden.
Hoffmann & Partner Immobilien / Lenbachstraße 23, 86529 Schrobenhausen / Internet: www.hp-i.com
Telefon +49 8252 905 32 32 / Mobil: +49 170 9999 802 / E-Mail: kontakt@hp-i.com
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